Die European Union Qualified Person für Pharmacovigilance (EU-QPPV) nimmt eine zentrale Rolle im Pharmakovigilanzsystem ein. Daneben gibt es auf nationaler Ebene gesetzlich vorgegebene Pharmakovigilanz Verantwortliche Personen wie z.B. in Deutschland den Stufenplanbeauftragten (Graduated Plan Officer).
Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig gesetzlich geregelt. Entsprechend den GVP Modulen bzw. Deutschem Arzneimittelrecht (AMG) ist die QPPV bzw. der Stufenplanbeauftragte verantwortlich für die Pharmakovigilanz in einem Unternehmen. Zuständigkeiten beinhalten u.a.
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