Der Stufenplanbeauftragte (GPO) und die European Union Qualified Person für Pharmacovigilance (EU-QPPV) nehmen eine zentrale Rolle im Pharmakovigilanzsystem ein.
Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig gesetzlich geregelt. Entsprechend den GVP Modulen und Deutschem Arzneimittelrecht (AMG) ist die QPPV / der Stufenplanbeauftragte der Hauptverantwortliche für die Pharmakovigilanz in einem Unternehmen. Zuständigkeiten beinhalten u.a.
Wenn Sie eine QPPV oder Stufenplanbeauftragten suchen oder auch, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie dringend Unterstützung brauchen – wir sind jederzeit gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.