Das deutsche Arzneimittelgesetz schreibt Zulassungsinhabern vor, Blinden und sehbehinderten Menschen Packungsbeilagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dafür bietet der Rote-Liste-PatientenInfo-Service in Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV e.V.) einen entsprechenden Service an: Auf der Website des PatientenInfo-Service kann jeder gezielt nach Medikamenten suchen und Anwendungshinweise im gewünschten Bereich einsehen formatieren, herunterladen oder vorlesen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Benutzerinformationen für Sehbehinderte und Blinde.
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